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05 Residenz am Balmer See - BS_15

Mietpreis ab 1000 EUR
Anschrift 17429 - Balm/Usedom, DE
Personen max. 2

Die Residenz am Balmer See ist eine traumhaft angelegte, direkt am Achterwasser gelegene Ferienanlage. Mit seinen beiden im Landhausstil ganz neu errichteten Villen (Fertigstellung ist das Frühjahr 2012) bilden sie die perfekte Synthese für einen erholsamen Urlaub. Einerseits für denjenigen der etwas abseits vom Trubel der Kaiserbäder die Entspannung und Natur sucht, andererseits für den Urlauber, der in den Freizeitaktivitäten Golfsport, Wassersport, jede Art des Radfahrens, usw. usw. eine besondere Liebe entdeckt hat. Ausgestattet mit einer Rezeption, Aufzügen, Tiefgarage, eigene kleine Waschküchen mit Münzgeräten, Nutzflächen für das Golfequipment und einer privaten Liegewiese am Achterwasser mit eigenem Steg und vielen weiteren Ergänzungen lässt diese Anlage kaum Platz für offene Wünsche.
Golfen
Die seit über 10 Jahren bestehende in einer traumhaften Umgebung eingebettete Golfanlage Balm mit ihren 2 x 18 Loch- und 1 x 9-Loch-Golfplätzen befindet sich in direkter Nachbarschaft (ca. 200m) zur Residenz. Der über die Grenzen hinaus bekannte Golfplatz ist ein Reiz für alle spielerischen Ansprüche und Wünsche.
Darüber hinaus bekommen Sie als unsere Gäste 30% Greenfee-Ermäßigung für den Dorint Resort Baltic Hills Usedom, Korswandt.

Traumhaft schöne Ferienwohnungen am Balmer See in der Gemeinde Benz, unweit der Kaiserbäder Heringsdorf, Bansin und Ahlbeck. Unsere Ferienwohnungen am Balmer See erhalten Sie in allen Größen und vielen unterschiedlichen Einrichtungsvarianten. Möchten Sie einen Tag am Strand verbringen?
Als Gäste der Residenz am Balmer See haben Sie die Möglichkeit einen vorreservierten Strandkorb inlusive Parkplatz (je nach Verfügbarkeit) in Heringsdorf über uns kostenpflichtig zu mieten. 

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die UTG selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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