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Mme. Mimi 54

Anschrift 17406 - Stolpe/Usedom, DE
Personen max. 6

Appartement Nr. 54 Mme Mimi  ( 97qm ) in einem der historischen Gesindehäuser des Westflügels von Schloss Stolpe, mit Süd-Terrasse für 2-5 Personen..

Das Appartementhaus ( 97 qm ) reicht über 2 Etagen ( Maisonette ) und bietet Platz für 2-5 Personen in zwei Schlafzimmern mit je einem Komfortdoppelbett im Obergeschoss.

Mit Aufbettung des grossen roten Kuschelsofas im offenen Erdgeschoss mit Elektrokamin haben noch eine weitere Person oder 2 Kinder einen Schlafplatz.

Das Erdgeschoss mit Südterrasse  hat einen großen Essbereich, eine komplett ausgestattete offene Küche ( inkl. Geschirrspüler ), Gäste-WC und einen Abstellraum mit Waschmaschine.

Im oberen Teil des Hauses befindet sich das geräumige Badezimmer mit 2 Waschbecken, einer großen schwellenlosen Dusche, WC, Haarfön und Kosmetikspiegel.

Zur weiteren Ausstattung gehören 2  Flatscreen-TVs,  DVD-Spieler, Radio, Telefon, WLAN-Empfang, gebührenfreier Safe und im Abstellraum im EG eine Waschmaschine.

Auf Anfrage und gegen  Aufpreis ( Endreinigung ) sind Hunde gestattet.

Die Fenster in den Schlafräumen Bad und Küche sind  mit Mückengittern ausgestattet.

Ein Parkplatz ist vorhanden.

Das Café "3 Tageszeiten" im Landhof Stolpe bietet saisonal Frühstück, hier finden Sie auch unsere Rezeption.

Vor Ort sind das Restaurant "Remise" und der Bäcker fußläufig erreichbar in ca. 50m Entfernung

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die UTG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die UTG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
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